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Art. 1 § 92a FinStrG

Fassungen
ab 01.01.2026 — BGBl. I Nr. 98/2025
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 § 92a heute01.01.2026 BGBl. I Nr. 98/2025

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Finanzstrafgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2025,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 92 a

Inkrafttretensdatum

01.01.2026BGBl. I Nr. 98/2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FinStrG

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

2. Beschlagnahme von Datenträgern und Daten.

Grundsätze

Paragraph 92 a,

  1. Absatz eins,Soweit im Folgenden nicht etwas Besonderes vorgeschrieben ist oder soweit es sich um punktuelle Daten oder Daten, die mittels Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten aufgenommen wurden, handelt, gelten für die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten, die Bestimmungen der Paragraphen 89 bis 92,
  2. Absatz 2,Im Sinne dieses Hauptstückes bedeutet
    1. Ziffer eins
      „Aufbereitung von Daten“ eine aus Beweisgründen erfolgende technische Aufbereitung, einschließlich der Wiederherstellung von Daten, und deren Einschränkung auf den der Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates nach Paragraph 92 b, Absatz 2, in Bezug auf die Datenkategorien und den Zeitraum entsprechenden Umfang;
    2. Ziffer 2
      „Originalsicherung“ eine unter Verwendung forensischer Sicherungsmechanismen gewonnene Kopie des Originaldatenbestandes;
    3. Ziffer 3
      „Arbeitskopie“ eine Kopie der Originalsicherung, anhand derer die Aufbereitung von Daten (Ziffer eins,) erfolgt;
    4. Ziffer 4
      „Ergebnis der Datenaufbereitung“ ein der Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates (Paragraph 92 b, Absatz 3,) in Bezug auf die Datenkategorien und den Zeitraum entsprechender Datensatz.

Schlagworte

Bildaufzeichnungsgerät

Im RIS seit

30.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2025

Gesetzesnummer

10003898

Dokumentnummer

NOR40273583